Förderungen

Dies soll nur als Übersicht dienen – bitte wenden Sie sich für konkrete Förderzusagen und -auskünfte an die zuständigen Behörden. Wir helfen Ihnen dabei gerne.

EU-Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Was wird gefördert: nur der Basis-Check, zertifikatsunabhängig

Standort des Unternehmens: innerhalb Deutschlands

Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung um zwei Jahre verlängert.
Mit der Richtlinienverlängerung wird für Sie die Möglichkeit eingeräumt, einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung zu erhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß der Richtliniendefinition) können zwei Zuschüsse beantragen. Diese nicht rückzahlbaren Zuwendungen erhalten Sie unabhängig davon, ob und wie viele Zuschüsse Sie für Beratungen bis zum 31. Dezember beantragt oder erhalten haben. Sie müssen allerdings die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

Unternehmensart Bemessungsgrundlage Region Fördersatz maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen 4.000 € neue Bundesländer
(ohne Berlin und ohne Reion Leipzig)
80% 3.200 €
nicht läner als 2 Jahre am Markt Region Lüneburg 60% 2.400 €
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) 50% 2.000 €
mit Berlin und Region Leipzig
Bestandsunternehmen 3.000 € neue Bundesländer
(ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
80% 2.400 €
ab dem dritten Jahr nach Gründung Region Lüneburg 60% 1.800 €
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) 50% 1.500 €
mit Berlin und Region Leipzig
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 € alle Standorte 90% 2.700 €

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der BAFA!

Digitalbonus des Freistaats Bayern

Das Förderprogramm wurde bis 2023 verlängert.

Was wird gefördert:
Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Standort des Unternehmens:
innerhalb Bayerns

Projektförderung:
beim Digitalbonus Standard fördert Projekte von mindesten 4.000 EUR bis max. 20.000 EUR

 

Digitalbonus Standard

Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben (Zuschuss von bis zu 10.000 Euro). Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen. Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Digitalbonus Plus

Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent der Ausgaben MIT INNOVATIONSGEHALT und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben (50.000 Euro). Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen. Eine Kombination des Digitalbonus Standard mit dem Digitalbonus Plus ist nicht möglich.

Digitalbonus Kredit

Der Digitalbonus Kredit (auch Digitalkredit) hingegen ist das Förderdarlehen des Freistaats Bayern für Digitalisierungsvorhaben. Er kann allein oder in Kombination mit einem der beiden Zuschussprogramme beantragt werden. Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus sind indes nicht kombinierbar.

Der Digitalbonus Kredit ohne Zuschuss hat einen Rahmen von maximal 2 Mio. Euro. Die zuwendungsfähigen Mindestausgaben betragen 25.000 Euro. In Kombination mit einem der beiden Zuschüsse liegen die Ausgaben ebenfalls bei mindestens 25.000 Euro, jedoch dürfen sie eine Höhe von 200.000 Euro beim Standard-, bzw. 1 Mio. Euro beim Plus-Programm nicht übersteigen.

Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Mitarbeiterzahl: 50 bis 250 Personen.

Ein Mehrfach-Förderung m Rahmen anderer öffentlicher Programme ist nicht möglich.

ACHTUNG: Die geförderte Maßnahme muss binnen 18 Monate nach Erlass durch den Förderbescheid und/oder Projektbescheinigung beendet sein.

ACHTUNG: Beantragung immer nur am 1. eines Monats.

Der nächste Termin steht auf der Seite: https://www.digitalbonus.bayern/antragstellung/

Welches Projekt erhält keine Förderung durch den Digitalbonus:

Abgelehnte Förderunganträge              Vorschlag
Garantien über 18 Monate max 12. Monate sind zulässig
Schulungen Installationstage

 

Der Musterantrag kann auf der Seite Digitalbonus zum Probeausfüllen heruntergeladen werden. Sobald die originäre Antragsseite zur Verfügung steht, können die Daten übernommen und Online ausgefüllt werden. Der Antrag muss nach dem elektronischen Versand ausgedruckt und vom Antragsteller unterschrieben innerhalb von 4 Wochen bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Danach erfolgt keine Förderung.

Besteht eine Insolvenz beim Antragsteller oder soll eine Insolvenz beantragt werden, so ist eine Förderung ausgeschlossen.

Mit der Durchführung der Maßnahmen darf begonnen werden, wenn der Eingang des vollständigen Förderantrags von der Bewilligungsstelle elektronisch bestätigt wurde.

 

Was wird nicht gefördert:

Software Hardware
Standard-Webseiten / Webshops Standard Personal Computer
Standard-Online-Marketing-Maßnahmen Laptops und Smartphones
Standard Software (herkömmliche Bürosoftware oder Betriebsmittel) Drucker und Telefone

 Genauere Informationen finden Sie auf der Webseite des Digitalbonus Bayern

ISIS 12 – Förderung von Kommunalen Gebietskörperschaften / Einführung eines ISMS

Nach aktuellen Kenntnisstand läuft die Förderung zum 31.12.2020 ab.

Förderhöhe hängt vom Tagessatz ab. Dieser darf max. 1.200 EUR Brutto betragen

Projektförderung: max. 15.000 EUR Netto

Projekthöhe: max. 50 %

Zuerst wurde die Förderung NUR für Kommunen bereitgesellt, zur Einführung der ISIS12.

Nun lässt sich diese Förderung ausweiten auf folgende Projekte:

Fördergegenstand ist die Einführung eines ISMS im Rahmen des

  1. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  2. ISO / IEC 2700X
  3. ISIS 12 des Bayerischen IT-Sicherheitsclusters e.V.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ISI12.

Förderprogramm go digital von BMWI

Die Förderhöhe beträgt 50 % als Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbar.

Förderfähige Beratertage: max. 1.100 € , pro Person, pro Tag (mind. 8 Stunden).

Reise und Übernachtungskosten, Vor und Nachbereitung sind abgegolten.

Gefördert wird:

Fachliche Beratung hinsichtlich der Einführung ISMS, Projektbetreuung, Projektplanung und Umsetzung erforderlicher Maßnahmen beim Auf und Ausbau zukunftsfähige IT-Systeme (aktuellen Stand der Technik) des begünstigten Unternehmens.

Das Förderprogramm unterteilt sich in drei Module

  • IT-Sicherheit

Förderung einer qualifizierten Beratung von KMU und Handwerk zur Verbesserung ihres IT-Sicherheitsniveaus. Begleitung bei der Realisierung um Umsetzung von IT-Sicherheitsprozessen, inkl. Einführung eines ISMS. Nach Abschluss der Förderung sollte das begünstigte Unternehmen eigenständig die grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen betreiben können.

  • Digitale Markerschließung

Förderung der Beratung eines begünstigtes Unternehmen hinsichtlich der Einführung eines professionellen Online Marketing Tool, der Aufbau eines professionellen Internetauftritts ggf. mit Webshop (Verkaufs – und Dienstleistungsplattform inkl. Social Media, Website Monitoring und Content-Marketing), sowie die Einbindung der weiteren Geschäftsprozesse (Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren). Fokus liegt hier die immer stärker werdende Nutzung von mobilen Endgeräten auf beiden Seiten der Verkaufskette.

  • Digitalisierte Geschäftsprozesse

Förderung der Beratung zur Einführung sicherer elektronischer und mobiler Prozesse im Blick auf eine entsprechende e-Business-Software-Lösung, inkl. Abwicklungsprozesse zwischen Unternehmen, Kunden und Geschäftspartnern. Teilprozesse sind ebenfalls förderfähig.  Folgende Beratungen zu Geschäftsprozessen können hier gefördert werden: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektr. Zahlungsverfahren, usw.

Hierzu gehört eine Potenzialanalyse und die Erstellung eines groben Realisierungskonzepts Konkretisierung und Umsetzung des Konzepts, Projektplan und Projektdurchführung sowie Projektcontrolling.

Die obigen Module können kombiniert werden und lassen ein ineinandergreifen zu. Eine Beauftragung von kompetenten Sachverständigen ist zulässig.

  • Nicht förderungsfähig sind HARDWARE und SOFTWARE
  • Beratung zur Entwicklung und den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen des begünstigten Unternehmens.
  • Technische und organisatorische Leistungen zur Erhöhung der physikalischen Sicherheit.
  • Beratung von Partnern und verbundene Unternehmen (Interessenverbund)
  • Maßnahmen, die bereits andere Fördermittel erhalten haben.

Gefördert werden allerdings Installation und Inbetriebnahme individueller Software-Lösungen sowie notwendige Anpassungen von Standardsoftware an unternehmensspezifische elektronische Geschäftsprozesse.

Unterweisungen und Schulungen von Personal zu dem Thema desgeförderten Vorhabens beinhalten

 

Antrag zur Förderung:

Die Beratungsfirma (federführend, gesamtverantwortlich) beantragt für das begünstigte Unternehmen die Förderung. Sachverständige können bei begründeten Ausnahmefällen hinzugezogen werden. Diese müssen in der Vorhabensbeschreibung detailliert werden und klar abgrenzbar zur Leistung der Beratungsfirma sein. Der Sachverständige darf den Beratungsrahmen nicht erhöhen, seine auszuweisenden Kompetenzen müssen dem Projekt zielführend, dienlich und zwingend notwendig sein. Die Tagessätze müssen nicht identisch sein. Diese erbrachten Leistungen sind im Verwendungsnachweis zu dokumentieren.

Begünstigtes Unternehmen

Förderungsfähig sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Handwerk mit technologischem Potenzial, die

  • weniger als 100 Mitarbeiter
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio Euro haben

Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Das Beratungsunternehmen ist in der Prüfungspflicht für die Richtigkeit der vorgegebenen Richtiglinie zur Förderung von KMUs.

 

Voraussetzungen

Vertragsabschluss (vorgeschriebene Vertragsmuster) zwischen begünstigtes Unternehmen (bU) und Beratungsunternehmen (Bu). Hierbei erbringt bU die nicht geförderten Leistungen selbst (Eigenbeteiligung). Aussagekräftige Vorhabensbeschreibung (Zielsetzung, Effekt, Beratungsleistungen) ist hierbei anzuhängen, inkl Sachverständigenleistung mit Namen und Leistung.

Beim begünstigten Unternehmen muss die Förderung, die Verwendung, die Überwachung, eine Erfolgskontrolle bei einer notwendigen Prüfung durch das BMWi, bzw. Bundesrechnungshof zulassen. Die Erbringung der Beratungsleitung ist zu bestätigen, Bankbelege über Zahlungsvorgänge und Eigenleistungen sind Grundvoraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel an die Beratungsfirma.

Förderung wird nicht gewährt, wenn

  • Das Projekt VOR Zuwendungsbescheid begonnen wurde.
  • Das begünstigte Unternehmen steht einem Insolvenzverfahren gegenüber.
  • Wenn bereits eine Förderung abgelehnt wurde.

 

Es besteht kein Rechtsanspruch, gefördert wird, solange Fördermittel vorhanden sind.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMWI.

DigitalPakt Schule

Voraussetzung:

Durch den Antragsteller ist für jede Schule in seinem Zuständigkeitsbereich, die in die Förderung einbezogen werden soll, zu versichern, dass sie

  1. an der zum Zeitpunkt der Beantragung aktuellen IT-Umfrage der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen teilgenommen hat sowie
  2. das Medienkonzept (gemäß KMS vom 5. Juli 2017, Az. I.6-BS1356.3/11/1) in seinen drei Teilen Mediencurriculum, IT-Ausstattungsplan, Fortbildungsplanung erarbeitet und im aktuellen Stand an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus übermittelt hat.

– Durch den Antragsteller ist, über die in der zentralen Antragsmappe hinterlegte „Bestätigung des Antragstellers über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb, IT-Support“ (gem. Anlage 2 zur VV) mit Unterschrift zu bestätigen, dass ein entsprechendes, auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept vorliegt

Gefördert wird:

Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen; Schulserver,

  • die genutzt werden, um unzureichende Bandbreite, Datendurchsatz oder Latenz des Internetanschlusses des Schulstandortes auszugleichen, zum Beispiel Pufferserver für Bildungsmedien, sofern für mindestens 12 Monate nach Abschluss der sonstigen Investitionen an dem jeweiligen Schulstandort ein Glasfaseranschluss von keinem Anbieter garantiert werden kann, oder
  • die erforderlich sind, um rechtlichen Anforderungen zu genügen oder um spezifische schulische Anwendungen, zum Beispiel in der berufsspezifischen Ausbildung, zu ermöglichen;

Aufbau oder Verbesserung der schulischen WLAN-Infrastruktur

Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispielpädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen), soweit sie zur berufsspezifischen Ausbildung notwendig sind und im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oderfunktionale Vorteile bieten

Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel Dokumentenkameras, Beamer, interaktive Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten) zum Betrieb in der Schule

digitale Arbeitsgeräte (zum Beispiel Arbeitsplatzrechner, programmierbare Steuerungen/Fertigungen, CNC-Maschinen, Diagnose- und Messgeräte, Versuchsanlagen, Laborgeräte, Steuermodule usw.), insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche oder die berufsbezogene Bildung

schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn

die Schule über die Infrastruktur, die nach Buchst. a) und b) zuwendungsfähig ist, verfügt oder diese durch den Schulaufwandsträger beantragt ist,

spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen solche Geräte erfordern und dies im Medienkonzept der Schule dargestellt ist und cc)   bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die Gesamtkosten für mobile Endgeräte am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule entweder

  • 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulaufwandsträger oder
  • 25 000 Euro je einzelner Schule
  • oder beides nicht überschreiten.

Sofern die Infrastruktur gemäß Satz 1 Buchst. a) und b) an einer Schule zum Zeitpunkt der Beantragung schulgebundener mobiler Endgeräte gemäß Satz 1 Buchst. f) noch nicht vorhanden ist, ist die Auszahlung der Mittel für mobile Endgeräte für diese Schule erst mit Herstellung dieser Infrastruktur möglich. 3Zu beschaffende digitale Infrastruktur muss grundsätzlich technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale, landesweite oder länderübergreifende Systeme sein.

Nicht zuwendungsfähig sind:

  • Kosten der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten), Finanzierungskosten sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT-Support der geförderten Infrastruktur.
  • Zuwendungen dürfen nicht zur Kofinanzierung von durch EU-Mittel geförderten Programmen genutzt werden. 5.4 Eigenmittel
  • Vom Zuwendungsempfänger sind mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenmittel aufzubringen.
  • Spenden oder sonstige Zuwendungen von Privatpersonen oder privaten Institutionen sowie Leistungen nach Art. 34 bzw. 34a Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) werden zu den Eigenmitteln gezählt, wenn diese konkret für den Zuwendungsgegenstand gewährt werden.
  • Die Eigenmittel dürfen nicht durch EU-Mittel ersetzt werden.

Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Jeder Antrag zur Förderung einer Maßnahme gemäß Nr. 5.3 dieser Bekanntmachung ist vom Schulaufwandsträger spätestens bis zum 31. Dezember 2021 ausschließlich elektronisch unter Verwendung einer zentral bereitgestellten Antragsmappe

unter digitalpakt@stmuk.bayern.de beim Staatsministerium (benannte Stelle) einzureichen und zeitgleich in elektronischer Kopie der zuständigen Regierung zuzuleiten.

 

Zuwendungsfähige Ausgaben

a) Kostenposition 1: IT-Ausstattung

Zuwendungsfähig ist die Beschaffung von IT-Hardware und Software gemäß Nr. 2 Satz 1, wie sie im Ausstattungsplan des Medienkonzeptes der jeweiligen Schule festgeschrieben ist, einschließlich der zum Betrieb der beschafften IT-Hardware erforderlichen Software. 2Sofernfür die jeweilige Geräteklasse der angeschafften IT-Ausstattung in der Anlage 2 zu dieser Bekanntmachung technische Mindestkriterien festgelegt sind, sind diese vollumfassend zu erfüllen. 3IT-Ausstattung, die die Mindestkriterien nicht erfüllt, kann zuwendungsfähig sein, wenn die Abweichungen bereits im Antrag aufgeführt und im Medienkonzept der jeweiligen Schule begründet sind.

b) Kostenposition 2: Miete, Mietkauf und Leasing

Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung wie in Buchst. a) beschrieben werden für den auf die Laufzeit des DigitalPakts Schule entfallenden Anteil mit einer Einmalzahlung gefördert, jedoch nur der Anteil für die Gerätemiete und Betriebssoftware für im Rahmen dieser Förderrichtlinie angeschaffte Geräte. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben

a. für Verträge, deren Laufzeit die Zweckbindungsfristen nach Nr. 4 Sätze 7 und 8 unterschreitet, und

b. für Verträge, die an bestehende Verträge vor Ablauf der Zweckbindungsfristen anschließen oder diese ersetzen.

Falls nicht-zuwendungsfähige Ausgaben gemäß Nr. 5.3 Satz 2 Bestandteil von Miet-, Mietkauf- und Leasingverträgen sind, muss der zuwendungsfähige Anteil bei Abruf der Zuwendung gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden.

c) Kostenposition 3: Bauliche Maßnahmen

Notwendige bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume gemäß Nr. 2 Satz 1 Buchst. a) sowie zum Aufbau und zur Inbetriebnahme nach Nr. 2 Satz 1 beschaffter Ausstattungsgegenstände sind zuwendungsfähig.

d) Kostenposition 4: Investive Begleitmaßnahmen

Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Von allen Zuwendungsempfängern sind mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenmittel aufzubringen

 

Pflichten des Zuwendungsempfängers

Die Zuwendungsempfänger haben für die jeweiligen Schulen ein Verzeichnis der im Rahmen des Förderprogramms angeschafften IT-Ausstattung zu führen. 2Die Zuwendungsempfänger haben auf die Förderung durch Bundesmittel des DigitalPakts Schule auf Bauschildern und nach Fertigstellung der Maßnahme nach Maßgabe des Staatsministeriums hinzuweisen.

 

Der Bewilligungszeitraum endet am 30. Juni 2023.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage.

Digital Jetzt

In der heutigen Zeit der Digitalisierung entscheiden Technologien und Know-how über die Entwicklung von Unternehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Es werden finanzielle Zuschüsse geboten und Firmen werden angeregt, in Digitalisierung und Qualifizierung zu investieren.

Zuschüsse gibt es bei:

  • Investitionen in digitale Technologien
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Überblick

Wer die Förderung beantragen kann

Mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Laufzeit der Förderung

Das Antragsstellungstool wird am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Das sind die Ziele des Programms

Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:

  • Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
  • Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
  • Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
  • Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
  • Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
  • Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
  • Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 

Die Antragsstellung: 

„Das Förderportal für Digital Jetzt ist für neue Registrierungen dauerhaft geöffnet. Bereits bestehende Registrierungen behalten ihre Gültigkeit. Die Registrierung erfolgt über den Button „Registrieren“ oben rechts.

Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden ab Januar 2021 in monatlich durchgeführten, softwaregestützten Losverfahren vergeben.

Zur Teilnahme an der monatlichen Ziehung melden Sie sich als registrierte Antragstellerinnen und Antragsteller im Förderportal für Digital Jetzt an und füllen das Formular unter „Losverfahren“ aus.

Die Ziehung erfolgt jeweils am 15. eines Monats. Die aktive Bestätigung, dass Sie am Losverfahren für das nächste monatliche Kontingent teilnehmen möchten, ist für jeden Ziehungszeitpunkt erneut notwendig.

Ausgewählte Nutzer werden automatisch benachrichtigt und können anschließend einen Antrag vorbereiten und einreichen. Zur Antragstellung melden Sie sich als ausgeloste Antragstellerinnen und Antragsteller im Förderportal für Digital Jetzt an und gehen auf Antragsübersicht.

Die Antragstellung im Rahmen von „Digital Jetzt“ erfolgt ausschließlich über dieses Förderportal. Alle notwendigen Informationen und Unterlagen werden hier eingegeben bzw. digital hochgeladen.“

Quelle: https://www.digitaljetzt-portal.de/

 

 

Auf der Homepage finden Sie nähere Information. Für die Antragsstellung klicken Sie hier.